Page 82 - Dreijahresplan
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Schülerbewertung Bewertungskriterien-Bewertungsbogen an GS und MS
Die Bewertung wird nun seit diesem Schuljahr mit dem neuen Staatsgesetz vom 30.10.2008, Nr. 169, mit
dem Beschluss der Landesregierung Nr. 1201 vom 16.04.2007 zur Schulreform, sowie mit den
Rundschreiben des SAL. Nr.37 vom 3. 12.2008 und Nr.1/2009 neu geregelt. Darauf fußt auch der neue
Beschluss des Lehrerkollegiums Nr.6 vom 21. Jänner 2010, der folgendes beinhaltet:
Gegenstand der Bewertung
1. Lernerfolg
in allen Fächern
in den fächerübergreifenden Lernbereichen
im Wahlpflichtbereich (Pflichtquote der Schule mit Wahlmöglichkeiten)
im Wahlbereich
2. Verhalten
Interesse, Einsatz und Teilnahme am Leben der Klassengemeinschaft und der Schule, den Kontakt
und Umgang mit Mitschüler/innen und Lehrpersonen, Höflichkeit, realistische Selbsteinschätzung,
Einhalten der Schulordnung.
3. Gesamte Lernentwicklung
Die Verpflichtung zur Bewertung der periodischen Bewertung (Ende des ersten Semesters) und
Jahresbewertung (Ende des zweiten Semesters) der gesamten Lernentwicklung (Globalurteil) wird
für das laufende Schuljahr auch für die Mittelschule mit Beschluss der Landesregierung vorgesehen
werden.
Allgemeine Hinweise
Nichtversetzung /Versetzung Zulassung /Nichtzulassung zur Abschlussprüfung
In der Grundschule kann die Nichtversetzung der Schülerinnen und Schüler nur einstimmig beschlossen
werden, in der Mittelschule alles mit Mehrheitsbeschluss. In der Mittelschule ist die positive
Jahresbewertung in allen unter Punkt oben 1,2 und 3 genannten Bereichen notwendig.
Gültigkeit des Schuljahres
Für die Versetzung in die nächste Klasse der Mittelschule und die Zulassung zur staatlichen
Abschlussprüfung der Unterstufe ist die Gültigkeit des Schuljahres (mind.75%) Voraussetzung.
Ausnahmen müssen begründet werden und im Protokoll der Bewertungskonferenz festgehalten werden.
Form der Bewertung
Die Bewertung im Kernbereich und im Verhalten erfolgt in der Mittelschule in Ziffernnoten
(ausgeschrieben). Die gesamte Lernentwicklung (Globalurteil) erfolgt in beschreibender Form.
In der Grundschule erfolgt die Bewertung des Kernbereiches in Ziffernnoten, die Bewertung des
Verhaltens nicht in Ziffernnoten, sondern ist wie bisher im Rahmen des Globalurteils zu beschreiben.
Die Ziffernnoten reichen von eins bis zehn wobei bei positiver Bewertung mindestens die Ziffer sechs
gegeben werden muss.
Das Lehrerkollegium kann vorsehen, dass die Ziffernnoten nur beschränkt zur Anwendung kommen.
Die fächerübergreifenden Bereiche und das Wahlpflicht- und Wahlfach können auch in skalierter Form
bewertet werden, falls dies das Lehrerkollegium in seinen Bewertungskriterien festlegt. Ein sog.
„Umrechnungsschlüssel“ der Skalierung in Ziffernnoten muss im Bewertungsbogen angeführt sein.