Page 82 - Dreijahresplan
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          Schülerbewertung Bewertungskriterien-Bewertungsbogen an GS und MS


         Die Bewertung wird nun seit diesem Schuljahr mit dem neuen Staatsgesetz vom 30.10.2008, Nr. 169, mit
         dem  Beschluss  der  Landesregierung  Nr.  1201  vom  16.04.2007  zur  Schulreform,  sowie  mit  den
         Rundschreiben des SAL. Nr.37 vom 3. 12.2008 und Nr.1/2009 neu geregelt. Darauf fußt auch der neue
         Beschluss des Lehrerkollegiums Nr.6 vom 21. Jänner 2010, der folgendes beinhaltet:

         Gegenstand der Bewertung
         1.  Lernerfolg
               in allen Fächern
               in den fächerübergreifenden Lernbereichen
               im Wahlpflichtbereich (Pflichtquote der Schule mit Wahlmöglichkeiten)
               im Wahlbereich

         2.  Verhalten
             Interesse, Einsatz und Teilnahme am Leben der Klassengemeinschaft und der Schule, den Kontakt
             und  Umgang  mit  Mitschüler/innen  und  Lehrpersonen,  Höflichkeit,  realistische  Selbsteinschätzung,
             Einhalten der Schulordnung.

          3.  Gesamte Lernentwicklung
             Die  Verpflichtung  zur  Bewertung  der  periodischen  Bewertung  (Ende  des  ersten  Semesters)  und
             Jahresbewertung  (Ende  des  zweiten  Semesters)  der  gesamten  Lernentwicklung  (Globalurteil)  wird
             für das laufende Schuljahr auch für die Mittelschule mit Beschluss der Landesregierung vorgesehen
             werden.

          Allgemeine Hinweise

          Nichtversetzung /Versetzung Zulassung /Nichtzulassung zur Abschlussprüfung
          In der Grundschule kann die Nichtversetzung der Schülerinnen und Schüler nur einstimmig beschlossen
          werden,  in  der  Mittelschule  alles  mit  Mehrheitsbeschluss.  In  der  Mittelschule  ist  die  positive
          Jahresbewertung in allen unter Punkt oben 1,2 und 3 genannten Bereichen notwendig.

          Gültigkeit des Schuljahres
          Für  die  Versetzung  in  die  nächste  Klasse  der  Mittelschule  und  die  Zulassung  zur  staatlichen
          Abschlussprüfung  der  Unterstufe  ist  die  Gültigkeit  des  Schuljahres  (mind.75%)  Voraussetzung.
          Ausnahmen müssen begründet werden und im Protokoll der Bewertungskonferenz festgehalten werden.

          Form der Bewertung
          Die  Bewertung  im  Kernbereich  und  im  Verhalten  erfolgt  in  der  Mittelschule  in  Ziffernnoten
          (ausgeschrieben). Die gesamte Lernentwicklung (Globalurteil) erfolgt in beschreibender Form.
          In  der  Grundschule  erfolgt  die  Bewertung  des  Kernbereiches  in  Ziffernnoten,  die  Bewertung  des
          Verhaltens nicht in Ziffernnoten, sondern ist wie bisher im Rahmen des Globalurteils zu beschreiben.
          Die Ziffernnoten reichen von eins bis zehn wobei bei positiver Bewertung mindestens die Ziffer sechs
          gegeben werden muss.

          Das Lehrerkollegium kann vorsehen, dass die Ziffernnoten nur beschränkt zur Anwendung kommen.
          Die fächerübergreifenden Bereiche und das Wahlpflicht- und Wahlfach können auch in skalierter Form
          bewertet  werden,  falls  dies  das  Lehrerkollegium  in  seinen  Bewertungskriterien  festlegt.  Ein  sog.
          „Umrechnungsschlüssel“ der Skalierung in Ziffernnoten muss im Bewertungsbogen angeführt sein.
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