Page 91 - Dreijahresplan
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            Geschäftsordnungen

            Geschäftsordnung des Schulrates

            1.  Anwendungsbereich
               Die vorliegende Geschäftsordnung regelt in Durchführung des Landesgesetzes Nr. 20 vom 8.
               Oktober, Art. 7, die Ausführung der Tätigkeiten des Schulrates am Schulsprengel Sterzing III

            2.  Organe:
               Die Organe des Schulrates sind
               Der/die Präsident/in des Schulrates
               Der Schulrat

            3.  Wahlen
               Die Wahlen sind mit Schulratsbeschluss Nr. 17 vom 2. 10. 1996 geregelt (direktes Wahlsystem)
               Wahl des Vorsitzenden.
               Innerhalb von vierzig Tagen nach der Verkündung der Gewählten beruft der Direktor den Schulrat
               zur konstituierenden Sitzung ein. Der/die Vorsitzende des Schulrates wird aus den Elternvertretern
               gewählt.
               Die Wahl findet mit geheimer Stimmabgabe statt. Es gilt der/die Elternvertreter/in als gewählt,
               der/die im ersten Wahlgang mindestens sieben Stimmen erhält. Im zweiten Wahlgang genügt die
               relative Mehrheit der Wählenden. Bei Stimmengleichheit gilt der/die Ältere als gewählt. Der/die
               zweitgewählte Elternvertreter/in fungiert als Stellvertreter/in in Abwesenheit des/der Vorsitzenden.

            4.  Vorsitz
               Der/die Schulratspräsident/in führt den Vorsitz bei den Schulratssitzungen.
               Er/sie überwacht den Tätigkeitsablauf und stellt Ordnung und Rechtsmäßigkeit sicher.
               Er/sie beruft die Schulratssitzungen ein.
               Er/sie erstellt gemeinsam mit der Schulleitung die Tagesordnung.
               Der/die Stellvertreter/in ersetzt den/die Vorsitzenden/e im Falle der Abwesenheit oder
               Verhinderung.
               Im Falle von Abwesenheit beider obgenannten übernimmt das älteste Mitglied unter den 6
               gewählten Elternvertretern den Vorsitz.

            5.  Einberufung
               Der Schulrat wird von dem/ der Schulratspräsidenten/in einberufen.
               Das Einberufungsschreiben mit der Tagesordnung, mit dem Protokoll der vorangegangenen Sitzung
               muss samt den notwendigen Unterlagen mindestens 7 Tage vor Sitzungsbeginn den Teilnehmern
               zugeschickt werden. In Ausnahmefällen können Unterlagen kurzfristig vor Sitzungsbeginn verteilt
               werden.
               Termine: Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden einheitlicher Sitzungstag und Sitzungsbeginn
               vereinbart.

            6.  Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
               Die Sitzungen des Schulrates sind nicht öffentlich. Der/die Vorsitzende kann an den Sitzungen
               Fachleute oder Bedienstete teilnehmen lassen, um, wenn es unbedingt notwendig ist, Abklärungen
               oder Erläuterungen technischer oder rechtlicher Natur in Hinsicht auf den zu behandelnden
               Gegenstand abzugeben.
               Für die Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit der Mehrheit der Kollegiumsmitglieder notwendig.
               Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder
               gefasst. Die Mitglieder, die den Versammlungsraum zum Zeitpunkt der Stimmabgabe wegen
               Unvereinbarkeit verlassen, oder erklären, sich der Stimme zu enthalten, werden zur Feststellung
               der Beschlussfähigkeit mit einbezogen, nicht aber zur Zahl der Abstimmenden gezählt.
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