Page 86 - Dreijahresplan
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ANHANG
Kriterien
Kriterien zur Klassenbildung
Einschreibungen an den Grundschulen:
Termin der Einschreibungen in die erste Klasse Grundschule ist der 31. Jänner. Die Schulleiter der GS
informieren die Eltern (Kindergärten) und verteilen die Einschreibegesuche. Von den Gemeinden
werden die Listen der schulpflichtigen Kinder mit Impfschein angefordert. Auch für die ganzjährige
Befreiung vom Unterricht kann angesucht werden.
Kriterien für die Erstellung der Stundenpläne
Mittelschule:
Erstmals wurde der Stundenplan an der Mittelschule mit Hilfe eines eigenen Stundenplanprogramms
erstellt, welches von der Schule angekauft wurde. Man musste somit erst Erfahrungen sammeln. Der
Stundenplan wurde von einer Arbeitsgruppe und der Direktorin erstellt. Es war nicht immer leicht, die
unten angeführten Kriterien zu berücksichtigen. Die Stundenpläne werden immer komplexer, vor allem
wegen der Einführung der Wahlpflichtfächer und der Ganztagsschule.
LK-Be. Nr. 19, 2000
1. Die Erstellung, bzw. Genehmigung des Stundenplanes obliegt der Schulleitung.
2. Der Stundenplan muss schülerzentriert sein; die Bedürfnisse der Schüler stehen im
Vordergrund
3. Der Stundenplan muss nach pädagogisch- didaktischen Überlegungen angelegt sein, d.h. er soll
keine Fächergruppierungen nur in den ersten und letzten Stunden beinhalten; die verschiedenen
Fächer sollen möglichst gleichmäßig auf den Verlauf der Woche verteilt sein.
4. Bei der Stundenplangestaltung sollten die Möglichkeiten der offenen Klassen durch parallele
Fächeranordnung vorgesehen werden;
5. Der Stundenplan darf zu keiner Privilegierung unter den Lehrern führen, jeder hat erste und
letzte Stunden zu übernehmen;
6. Der freie Tag wird nach folgenden Gesichtspunkten gewährt:
Ausbildungsnotwendigkeiten
Lehrer an mehreren Schulen
Familiengründe
Dienstalter
7. Der freie Tag von Stützlehrer/Innen und Betreuer/Innen darf nicht zusammenfallen
8. Die Stundenverpflichtung wird bei vollem Lehrauftrag auf fünf Tage aufgeteilt, bei Teilzeit auf
mindestens drei Tage;
9. Bildungsurlaub und gewünschter freier Tag müssen nicht gleichzeitig Berücksichtigung
finden;
10. Bildungsurlaube müssen zu Schulbeginn terminlich festgelegt werden und dürfen während des
Schuljahres zu keiner notgedrungenen Stundenplanänderung führen.
11. Die Ausübung eines Zweitberufes darf die Stundenplangestaltung nicht beeinträchtigen;
12. Im Übrigen gelten die Bestimmungen im LKV, Art. 5 vom 16. April 98 und Art. 4 des
Zusatzvertrages;