Page 86 - Dreijahresplan
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            ANHANG


            Kriterien


            Kriterien zur Klassenbildung

            Einschreibungen an den Grundschulen:

            Termin der Einschreibungen in die erste Klasse Grundschule ist der 31. Jänner. Die Schulleiter der GS
            informieren die Eltern (Kindergärten) und verteilen die Einschreibegesuche. Von den Gemeinden
            werden die Listen der schulpflichtigen Kinder mit Impfschein angefordert. Auch für die ganzjährige
            Befreiung vom Unterricht kann angesucht werden.


            Kriterien für die Erstellung der Stundenpläne

            Mittelschule:
            Erstmals wurde der Stundenplan an der Mittelschule mit Hilfe eines eigenen Stundenplanprogramms
            erstellt, welches von der Schule angekauft wurde. Man musste somit erst Erfahrungen sammeln. Der
            Stundenplan wurde von einer Arbeitsgruppe und der Direktorin erstellt. Es war nicht immer leicht, die
            unten angeführten Kriterien zu berücksichtigen. Die Stundenpläne werden immer komplexer, vor allem
            wegen der Einführung der Wahlpflichtfächer und der Ganztagsschule.


            LK-Be. Nr. 19, 2000
            1.  Die Erstellung, bzw. Genehmigung des Stundenplanes obliegt der Schulleitung.
            2.  Der Stundenplan muss schülerzentriert sein; die Bedürfnisse der Schüler stehen im
                Vordergrund
            3.  Der Stundenplan muss nach pädagogisch- didaktischen Überlegungen angelegt sein, d.h. er soll
                keine Fächergruppierungen nur in den ersten und letzten Stunden beinhalten; die verschiedenen
                Fächer sollen möglichst gleichmäßig auf den Verlauf der Woche verteilt sein.
            4.  Bei der Stundenplangestaltung sollten die Möglichkeiten der offenen Klassen durch parallele
                 Fächeranordnung vorgesehen werden;
            5.  Der Stundenplan darf zu keiner Privilegierung unter den Lehrern führen, jeder hat erste und
                letzte Stunden zu übernehmen;
            6.  Der freie Tag wird nach folgenden Gesichtspunkten gewährt:
                   Ausbildungsnotwendigkeiten
                   Lehrer an mehreren Schulen
                   Familiengründe
                   Dienstalter
            7.  Der freie Tag von Stützlehrer/Innen und Betreuer/Innen darf nicht zusammenfallen
            8.  Die Stundenverpflichtung wird bei vollem Lehrauftrag auf fünf Tage aufgeteilt, bei Teilzeit auf
                mindestens drei Tage;
            9.  Bildungsurlaub und gewünschter freier Tag müssen nicht gleichzeitig Berücksichtigung
                finden;
           10.  Bildungsurlaube müssen zu Schulbeginn terminlich festgelegt werden und dürfen während des
                Schuljahres zu keiner notgedrungenen Stundenplanänderung führen.
           11.  Die Ausübung eines Zweitberufes darf die Stundenplangestaltung nicht beeinträchtigen;
           12.  Im Übrigen gelten die Bestimmungen im LKV, Art. 5 vom 16. April 98 und Art. 4 des
                Zusatzvertrages;
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