Page 87 - Dreijahresplan
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            Grundschule:
            1.   Der Stundenplan muss schülerzentriert sein;
            2.   Der Stundenplan muss nach didaktisch pädagogischen Überlegungen angelegt sein:
                  keine Fächergruppierungen nur in den ersten oder letzten Stunden;
                  an einem Vormittag sollten sich nicht mehr als drei Fachlehrer in einer Klasse abwechseln;
                  ebenso sollten auch im Rahmen der Fachbereiche nach Möglichkeit nicht mehr als drei Wechsel
                   sein – um dies zu vermeiden, können Formen des Block- oder Epochenunterrichts durchgeführt
                   werden;
                  bei der Stundenplangestaltung sollten auch Möglichkeiten der offenen Klassen vorgesehen
                   werden durch parallele Fächeranordnung;
            3.   Der Stundenplan darf zu keiner Privilegierung unter den Lehrern führen – jeder hat erste und
                letzte Stunden zu übernehmen;
            4.   Die Abdeckung von kurzfristigen Supplenzen durch Lehrer im Bereitschaftsdienst muss
                gewährleistet sein;
            5.   Der freie Tag wird nach folgenden Gesichtspunkten gewährt:
                  Ausbildungsnotwendigkeiten
                  Lehrer an zwei Schulen
                  Familiengründe
                  Dienstalter;
            6.   Die Stundenverpflichtung wird bei vollem Lehrauftrag auf fünf Tage aufgeteilt.
            7.   Die Ausübung eines Zweitberufes darf die Stundenplangestaltung nicht beeinträchtigen.


        Kriterien zur Durchführung der schulbegleitenden Veranstaltungen an GS und MS
            (Be LK vom 8. vom 21.Jänner 2010)

          Das Lehrerkollegium hat mehrheitlich folgende didaktische Richtlinien für die Vorbereitung,
          Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Veranstaltungen beschlossen, diese werden
          dann dem Schulrat vorgelegt:

           1.  Lehrausgänge dienen der Veranschaulichung und Vertiefung von Unterrichtsthemen und werden
               von den zuständigen Fachlehrerinnen und -lehrern sorgfältig geplant und unter ihrer persönlichen
               Leitung und Verantwortung durchgeführt.
           2.  Lehrausflüge und Lehrfahrten ermöglichen die direkte Begegnung mit der Natur und dem
               Menschen, die Auseinandersetzung mit der Kulturlandschaft und den Kulturgütern der
               verschiedenen Epochen, die Teilnahme an Kulturveranstaltungen, den Einblick in die Welt der
               Arbeit und Wirtschaft und geben Anregungen zur Vertiefung und Verbesserung des
               Gemeinschaftslebens. Lehrausflüge sind eintägige, Lehrfahrten mehrtägige Veranstaltungen. Sie
               ergänzen den lehrplanmäßigen Unterricht und werden nach fächerübergreifenden Prinzipien
               geplant und durchgeführt.
           3.  Schulsporttage dienen der sportlichen Ertüchtigung der Schülerinnen und Schüler und können auch
               in Form von schulinternen und Landes- und Staatsmeisterschaften durchgeführt werden.
           4.  Wandertage veranlassen die Schülerinnen und Schüler, die Natur- und Kulturlandschaft der engeren
               Heimat zu entdecken sowie die Gemeinschaft zu pflegen.
           5.  Fach- und Projekttage, schulübergreifende Projekte und Projekte der EU dienen auch der
               Vertiefung des Fachwissens, der Erweiterung und Festigung von Sprachkenntnissen, der Ergänzung
               des theoretischen Wissens durch praktischen Unterricht vor Ort.
           6.  Schul- und Klassenpartnerschaften zielen darauf ab, im Sinne des Projektlernens ein gemeinsames
               Vorhaben umzusetzen.
           7.  Die Inhalte und Ziele aller Veranstaltungen stimmen mit den Vorgaben des Schulprogramms
               überein.
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