Page 90 - Dreijahresplan
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9. Ausgewogene Aufteilung der Projekte auf Klassen und Züge. Mindestens jeder Schüler sollte im
Laufe der Mittelschuljahre auch an einem größeren Projekt teilgenommen haben.
10. Das zugewiesene Stundenkontingent ist möglichst zu Schulbeginn nach den oben angeführten
Kriterien aufzuteilen.
11. Über die Abwicklung der Auffüllstunden gibt jede Lehrperson am Ende des zweiten Semesters
eine Erklärung ab. Für Projekte werden eigene Projektberichte abgegeben, die Abhaltung der
Wahlangebote wird ebenso dokumentiert.
Regelung der Supplenzdienste, Bereitschaftsdienste und Auffüllstunden
(Siehe dazu Beschlüsse der L-Kollegien und LKV in geltender Fassung)
GS-MS: Jede Lehrperson ist verpflichtet, persönliche Verhinderungen und Abwesenheiten in der
Direktion zu melden. (schriftliches Ansuchen)
An den Grundschulen sind auch die Teamlehrpersonen zu informieren, damit keine Mängel in der
Aufsichtsverpflichtung entstehen.
Für jede Abwesenheit ist ein Ansuchen an die Direktion zu stellen. Für kürzere Abwesenheiten ist vom
Team (in der Grundschule) ein Vertretungsplan zu erstellen. Bei Abwesenheit wegen Krankheit ist ab
dem ersten Abwesenheitstag ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Für den Supplenzdienst an beiden Schulstufen gelten folgende Kriterien:
Zunächst werden die Bereitschaftsdienste eingesetzt;
Stundenguthaben wegen der kurzen Abwesenheiten werden ausgeglichen (Zeitausgleich);
Teamstunden an GS und MS werden umfunktioniert;
Auch Integrationslehrkräfte übernehmen die gesamte Klasse;
Grundschulehrpersonen, welche freie Stunden oder den freien Tag haben, springen ein, können dann
aber die Zeit durch das Streichen von Teamstunden ausgleichen oder um Bezahlung von Überstunden
ansuchen.
An den Grundschulen wird die Lehrperson bei einer Abwesenheit von mindestens fünf Tagen ersetzt,
an den Mittelschulen bei einer Abwesenheit von mindestens zehn Tagen.
Anstatt-Stunden: In der Regel erstellt die Schulleitung ein Programm für jene Lehrpersonen, die
wegen schulbegleitender Veranstaltungen Freistunden erhalten. Ansonsten müssen sogenannte
„Anstatt-Stunden“ innerhalb von 2 Monaten nachgeholt werden.