Page 92 - Dreijahresplan
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Nach Abschluss der Abstimmung stellt der/die Vorsitzende das Ergebnis fest und verkündet es. Der
Antrag gilt als nicht genehmigt, wenn gleich viele Stimmen dafür und dagegen abgegeben werden.
Es können nur Beschlüsse verabschiedet werden, welche die Tagesordnung betreffen. Neue
Tagesordnungspunkte können bei Dringlichkeit aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass ein
eigener Tagesordnungspunkt die Aufnahme vorsieht und zwei Drittel der Anwesenden damit
einverstanden sind.
Bei begründeter Dringlichkeit und wenn die Behandlung der Tagesordnung von der Einhaltung von
Fristen abhängt, reicht die Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden.
7. Abwicklung der Tagesordnung/ Abstimmungen
Die einzelnen Gegenstände werden in der Reihenfolge der Tagesordnung behandelt. Die
Reihenfolge der TO- Punkte kann zu Beginn der Sitzung auf Vorschlag des /der Schulrats-
präsidenten/in geändert werden. Die Abstimmungen erfolgen öffentlich, nur bei Angelegen-heiten,
die Personen betreffen, wird geheim abgestimmt.
Nach der Abstimmung gibt der/die Vorsitzende das Ergebnis bekannt. Bei Stimmengleichheit gelten
die Anträge als abgelehnt.
8. Sitzungsprotokoll
Für jede Sitzung wird ein Sitzungsprotokoll angefertigt, das von der/dem Präsidentin/en und
dem/der Protokollführer/in unterschrieben wird.
9. Öffentlichkeit
Die Beschlüsse werden an der entsprechenden Anschlagtafel am Sprengelsitz mindestens acht Tage
lang veröffentlicht.
Das Protokoll wird per E-Mail an alle Grundschulstellen verschickt, bzw. liegt für die Mittelschule
im Sekretariat zur Einsicht auf.
10. Spesenvergütung an die Ratsmitglieder
Die Teilnahme an den Sitzungen wird nicht vergütet. Den Mitgliedern, die nicht am Sitzungsort
wohnen bzw. Dienst leisten, werden die Fahrtspesen im Ausmaß und zu den Bedingungen
rückvergütet, wie sie für die Landesbediensteten gelten.
11. Auslegung der Geschäftsordnung
Über die Auslegung der Geschäftsordnung sowie über sämtliche in der Geschäftsordnung nicht
ausdrücklich geregelten Abläufe, die während des Sitzungsverlaufs einer Klärung bedürfen,
entscheidet der die Schulratspräsident/in.
Geschäftsordnung der Schlichtungskommission
Art. 1
Anwendungsbereich
Laut Beschluss der Landesregierung vom 21. Juli 2003, Nr. 2523 werden durch die neue Schüler- und
Schülerinnencharta den schulinternen Schlichtungskommissionen sämtliche Funktionen der früheren
Landesschlichtungskommissionen übertragen.
Die vorliegende Geschäftsordnung regelt die Arbeitsabläufe der Schlichtungskommission für den
Schulsprengel Sterzing III.