Page 92 - Dreijahresplan
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               Nach Abschluss der Abstimmung stellt der/die Vorsitzende das Ergebnis fest und verkündet es. Der
               Antrag gilt als nicht genehmigt, wenn gleich viele Stimmen dafür und dagegen abgegeben werden.
               Es können nur Beschlüsse verabschiedet werden, welche die Tagesordnung betreffen. Neue
               Tagesordnungspunkte können bei Dringlichkeit aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass ein
               eigener Tagesordnungspunkt die Aufnahme vorsieht und zwei Drittel der Anwesenden damit
               einverstanden sind.
               Bei begründeter Dringlichkeit und wenn die Behandlung der Tagesordnung von der Einhaltung von
               Fristen abhängt, reicht die Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden.

            7.  Abwicklung der Tagesordnung/ Abstimmungen
               Die einzelnen Gegenstände werden in der Reihenfolge der Tagesordnung behandelt. Die
               Reihenfolge der TO- Punkte kann zu Beginn der Sitzung auf Vorschlag des /der Schulrats-
               präsidenten/in geändert werden. Die Abstimmungen erfolgen öffentlich, nur bei Angelegen-heiten,
               die Personen betreffen, wird geheim abgestimmt.
               Nach der Abstimmung gibt der/die Vorsitzende das Ergebnis bekannt. Bei Stimmengleichheit gelten
               die Anträge als abgelehnt.

            8.  Sitzungsprotokoll
               Für jede Sitzung wird ein Sitzungsprotokoll angefertigt, das von der/dem Präsidentin/en und
               dem/der Protokollführer/in unterschrieben wird.

            9.  Öffentlichkeit
               Die Beschlüsse werden an der entsprechenden Anschlagtafel am Sprengelsitz mindestens acht Tage
               lang veröffentlicht.
                Das Protokoll wird per E-Mail an alle Grundschulstellen verschickt, bzw. liegt für die Mittelschule
                im Sekretariat zur Einsicht auf.

            10. Spesenvergütung an die Ratsmitglieder
                Die Teilnahme an den Sitzungen wird nicht vergütet. Den Mitgliedern, die nicht am Sitzungsort
                wohnen bzw. Dienst leisten, werden die Fahrtspesen im Ausmaß und zu den Bedingungen
                rückvergütet, wie sie für die Landesbediensteten gelten.

            11. Auslegung der Geschäftsordnung
                Über die Auslegung der Geschäftsordnung sowie über sämtliche in der Geschäftsordnung nicht
                ausdrücklich geregelten Abläufe, die während des Sitzungsverlaufs einer Klärung bedürfen,
                entscheidet der die Schulratspräsident/in.






            Geschäftsordnung der Schlichtungskommission

                                                         Art. 1
                                                  Anwendungsbereich
            Laut Beschluss der Landesregierung vom 21. Juli 2003, Nr. 2523 werden durch die neue Schüler- und
            Schülerinnencharta den schulinternen Schlichtungskommissionen sämtliche Funktionen der früheren
            Landesschlichtungskommissionen übertragen.
            Die vorliegende Geschäftsordnung regelt die Arbeitsabläufe der Schlichtungskommission für den
            Schulsprengel Sterzing III.
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