Page 88 - Dreijahresplan
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           8.  Bei Veranstaltungen, die über die Unterrichtszeit hinausgehen, müssen auf jeden Fall die
               Erziehungsberechtigten informiert und deren Erlaubnis eingeholt werden.
           9.  Die Teilnahme für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen ist verbindlich (Art.1, Absatz 3);
               Mindestteilnehmerzahl sind 75% der Schüler)

          10.  Als Transportmittel zu wählen sind:
                 Öffentliche Verkehrsmittel
                 Busse der verschiedenen Reiseveranstalter
                 Fahrräder
                 Schiffe und Fähren, Seilbahnen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind

          Grundschule

           1.  Die Fahrzeit darf 1/3 der gesamten Dauer des Lehrausfluges nicht überschreiten.
           2.  Begleitpersonen: Um eine angemessene Anzahl an Begleitpersonen garantieren zu können, sollten
               sich kleinere Schulklassen bzw. Schülergruppen mit anderen Schulstellen/Klassen
               zusammenschließen. Auf jeden Fall sind pro Schülergruppe mindestens 2 Lehrpersonen vorzusehen.
           3.  Die Abfahrtszeit wird auf frühestens 6.00 Uhr festgesetzt.
           4.  Die Ankunftszeit ist hingegen von den Lehrkräften so zu planen, dass die Heimkehr aller Schüler um
               spätestens 20.00 Uhr gesichert ist.

          Mittelschule

           1.  Die Fahrzeit darf 1/2 der gesamten Dauer des Lehrausfluges nicht überschreiten.
           2.  Begleitpersonen: Mindestens 2 Lehrpersonen pro Klasse. Bei zwei Klassen reichen auch 3
               Lehrpersonen. Bei integrierten Klassen nach Notwendigkeit auch 3 Begleitpersonen.
           3.  Die Abfahrtszeit wird auf frühestens 6.00 Uhr festgesetzt.
           4.  Die Ankunftszeit ist hingegen von den Lehrkräften so zu planen, dass die Heimkehr aller Schüler um
               spätestens 22.00 Uhr gesichert ist.

            Ausgaben im Hinblick auf unterrichtsbegleitende Veranstaltungen:

           1.  Mit Beschluss des Schulrates vom 5.11.2013 (Be.Nr.6) wurden folgende Beiträge der Schule an die
               Schüler beschlossen: Für alle Schüler der Grundschule werden 10 € und für jene der Mittelschule
               werden 13 € aus dem Schulhaushalt zweckgebunden.  Darüber hinaus kann in der Grundschule €
               30,00, für die Mittelschule ein Beitrag bis zu maximal € 70,00 von den Schülern eingehoben
               werden.
           2.  Von dieser Regelung ausgenommen, sind Lehrfahrten im Rahmen von verschiedenen Projekten
               (z.B. Klassenpartnerschaften, Schüleraustausch, obgenannte Projekte u. Ä.). In diesem Falle muss
               allerdings das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt werden.


            Minimalprogramm der unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten in den Grundschulen

            Folgende Tätigkeiten werden in allen Klassen in allen GS durchgeführt:

              Herbstausflug
              Maisausflug
              1 Theaterbesuch
              1 Fest (Abschlussfest oder Weihnachtsfest oder Faschingsfest…)
              1 x Schulkino
              1 Lehrausgang (z.B. Betriebsbesichtigung)
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