Page 83 - Dreijahresplan
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            Bei den Angeboten im Wahlpflicht- und Wahlbereich muss die Stundenanzahl angegeben werden
            Fächerbündelungen sind grundsätzlich zulässig (Grundschule) und müssen in den Bewertungs-kriterien
            der Schule klar geregelt sein.
            Die Fächerübergreifenden Bereiche können im Rahmen des Kernbereichs bewertet werden.


            Näheres zum Beschluss des Lehrerkollegiums:

            Der Klassenrat bewertet in gemeinsamer Verantwortung

              die  Lernprozesse  und  Leistungen  der  Schülerinnen  und  Schüler  in  allen  Fächern,  fächerüber-
               greifenden  Lernbereichen  und  Tätigkeiten  des  persönlichen  Jahresstundenplans.  Davon  betroffen
               sind die verbindliche Grundquote, die der Schule vorbehaltene Pflichtquote (Wahlpflichtbereich) und
               der Wahlbereich
              die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die periodische Bewertung und die
               Jahresbewertung der allgemeinen Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgen in beschreibender
               Form.
              das  Verhalten  der  Schülerinnen  und Schüler: Interesse,  Einsatz  und  Teilnahme  am  Leben  in  der
               Klassengemeinschaft  und  der  Schule,  den  Kontakt  und  Umgang  mit  Mitschüler/innen  und
               Lehrpersonen, Höflichkeit, Selbsteinschätzung, Einhalten der Schulordnung.

            1.  Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und des Wahlbereichs:

               In  den  Grundschulen  erfolgt  die  Bewertung  der  Tätigkeiten  der  der  Schule  vorbehaltenen
               Pflichtquote und des Wahlbereichs mittels einer dreiteiligen Skalierung:

                                      „erreicht“ - „teilweise erreicht“ und „nicht erreicht“.

               In der Skala der Ziffernnoten bedeutet dies:
                 „erreicht“:                   Note acht, neun, zehn
                 „teilweise erreicht“:         Note sechs, sieben
                 „nicht erreicht“:             Note fünf
                 Diese Legende wird im Bewertungsbogen angegeben.

            In der Mittelschule erfolgt die Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote
            und des Wahlbereichs mittels Ziffernnoten von 5 bis 10.

            Zusammensetzung des Klassenrats:
            Die Lehrpersonen und externen Fachleute, welche die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der der
            Schule vorbehaltenen Pflichtquote oder des Wahlbereichs unterrichten, die Sprachenlehrpersonen für
            die  Schülerinnen  und  Schüler  mit  Migrationshintergrund  und  die  Lehrpersonen  für  den
            Alternativunterricht  für Religion  sind verpflichtet,  dem  Klassenrat  die  Bewertungsunterlagen  und  die
            vorgeschlagene  Endbewertung  der  betroffenen  Schülerinnen  und  Schüler  rechtzeitig  und  in
            schriftlicher Form mitzuteilen.

            2.  Bewertung in den fächerübergreifenden Lernbereichen:

               die Bewertung der fächerübergreifenden Lernbereiche:
                 Leben  in  der  Gemeinschaft  und  Gesellschaft  mit  den  fünf  Teilbereichen:  Emotionale  Bildung,
                 Politische   Bildung,    Gesundheitsförderung,    Umweltbildung,     Mobilitätsbildung   und
                 Verkehrserziehung
                 Kommunikations- und Informationstechnologie

            erfolgt in der verbindlichen Grundquote (Kernbereich)
            In  diesem  Zusammenhang  dokumentiert  der  Klassenrat,  in  welche  Kernfächer  die  oben  genannten
            Bereiche einfließen.
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