Page 83 - Dreijahresplan
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Bei den Angeboten im Wahlpflicht- und Wahlbereich muss die Stundenanzahl angegeben werden
Fächerbündelungen sind grundsätzlich zulässig (Grundschule) und müssen in den Bewertungs-kriterien
der Schule klar geregelt sein.
Die Fächerübergreifenden Bereiche können im Rahmen des Kernbereichs bewertet werden.
Näheres zum Beschluss des Lehrerkollegiums:
Der Klassenrat bewertet in gemeinsamer Verantwortung
die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern, fächerüber-
greifenden Lernbereichen und Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans. Davon betroffen
sind die verbindliche Grundquote, die der Schule vorbehaltene Pflichtquote (Wahlpflichtbereich) und
der Wahlbereich
die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die periodische Bewertung und die
Jahresbewertung der allgemeinen Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgen in beschreibender
Form.
das Verhalten der Schülerinnen und Schüler: Interesse, Einsatz und Teilnahme am Leben in der
Klassengemeinschaft und der Schule, den Kontakt und Umgang mit Mitschüler/innen und
Lehrpersonen, Höflichkeit, Selbsteinschätzung, Einhalten der Schulordnung.
1. Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und des Wahlbereichs:
In den Grundschulen erfolgt die Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen
Pflichtquote und des Wahlbereichs mittels einer dreiteiligen Skalierung:
„erreicht“ - „teilweise erreicht“ und „nicht erreicht“.
In der Skala der Ziffernnoten bedeutet dies:
„erreicht“: Note acht, neun, zehn
„teilweise erreicht“: Note sechs, sieben
„nicht erreicht“: Note fünf
Diese Legende wird im Bewertungsbogen angegeben.
In der Mittelschule erfolgt die Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote
und des Wahlbereichs mittels Ziffernnoten von 5 bis 10.
Zusammensetzung des Klassenrats:
Die Lehrpersonen und externen Fachleute, welche die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der der
Schule vorbehaltenen Pflichtquote oder des Wahlbereichs unterrichten, die Sprachenlehrpersonen für
die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und die Lehrpersonen für den
Alternativunterricht für Religion sind verpflichtet, dem Klassenrat die Bewertungsunterlagen und die
vorgeschlagene Endbewertung der betroffenen Schülerinnen und Schüler rechtzeitig und in
schriftlicher Form mitzuteilen.
2. Bewertung in den fächerübergreifenden Lernbereichen:
die Bewertung der fächerübergreifenden Lernbereiche:
Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft mit den fünf Teilbereichen: Emotionale Bildung,
Politische Bildung, Gesundheitsförderung, Umweltbildung, Mobilitätsbildung und
Verkehrserziehung
Kommunikations- und Informationstechnologie
erfolgt in der verbindlichen Grundquote (Kernbereich)
In diesem Zusammenhang dokumentiert der Klassenrat, in welche Kernfächer die oben genannten
Bereiche einfließen.