Page 85 - Dreijahresplan
P. 85

85


               Weitere Modalitäten im Hinblick auf die Bewertung des Verhaltens:
               „Das  Verhalten  einer  Schülerin/eines  Schülers  kann  nur  dann  negativ  bewertet  werden,  wenn
               diese/r  im  betreffenden  Schuljahr  insgesamt  mehr  als  fünfzehn  Schultage  von  der  Schule
               ausgeschlossen wurde und auch nach diesem Schulausschluss bzw. diesen Schulausschlüssen keine
               Verbesserung im Verhalten festgestellt wurde.“ (RS Nr.47 Art.15 Abs. 4)
               In der Mittelschule wird die Betragensnote zehn nur dann vergeben, wenn der Schüler/die Schülerin
               keine Eintragung im Klassenregister aufweist. Genauso erhält ein Schüler/eine Schülerin bei drei
               persönlichen Registereintragungen pro Semester nicht mehr als die Betragensnote 8.

           7.  Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen
               Am Ende der Grundschule und am Ende der Mittelschule erhalten die Schülerinnen und Schüler eine
               Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen. Diese wird der Kommission für die staatliche
               Abschlussprüfung der Unterstufe übergeben die diese ergänzen kann.
               Innerhalb des ersten Bewertungsabschnittes der 3. Kl. MS formuliert der Klassenrat den Hinweis
               über die besonderen Stärken der Schülerinnen und Schüler, der als Orientierung für die Schul- und
               Berufswahl dient. (Art.16, Abs.3, RS 47 2009)



               Allgemeine Hinweise zu den Bewertungskonferenzen

                 Die Bewertungskonferenzen werden laut Sitzungskalender abgehalten.
                 Jede Lehrperson muss den Beschluss des Lehrerkollegiums zur Bewertung kennen. (im Ordner
                 des Klassenrates)
                 Jedes Bewertungsgremium stellt ein „collegium perfectum“ dar, das heißt, alle Mitglieder müssen
                 anwesend sein, damit das Gremium beschlussfähig ist. Stimmenthaltungen sind nicht gestattet.
                 Die Mitarbeiter für Integration haben kein Stimmrecht.
                 Der Klassenvorstand bzw. die Koordinatorin des Teams leitet bei Abwesenheit der Direktorin die
                 Sitzung, kontrolliert das Protokoll (Sitzungsdatum, Anwesende, Ersatz; Unterschriften!!!) und
                 achtet darauf, dass alle Unterlagen vollständig in den Ordnern aufliegen.
                 Bei Schülern mit Funktionsdiagnose und Funktionsbeschreibung erfolgt die Bewertung aufgrund
                 differenzierter Zielsetzungen. Die einzelnen Fächer, in denen differenziert wurde, und die
                 Maßnahmen, die getroffen wurden müssen in den Klassenratsprotokollen aufscheinen. Auf dem
                 Schülerbogen kann man somit auf den Hinweis (§ 517/77 und Gesetz Nr. 3/1998) verzichtet
                 werden. Alle Entscheidungen über Fach- und Gesamturteile werden kollegial getroffen. Fach- wie
                 auch Gesamtbewertungen sind grundsätzlich als Vorschläge der einzelnen Lehrpersonen zu
                 betrachten. Nach erfolgter Abstimmung sind alle Mitglieder des Klassenrates für alle
                 Bewertungen gemeinsam verantwortlich.
                 In der Mittelschule werden die Register betreffend die Wahlpflicht- und Wahlfächer im
                 Sekretariat rechtzeitig vor den Vorkonferenzen (Achtung Unterschrift!) abgegeben. Der
                 Klassenvorstand nimmt diese Bewertungen in die Bewertungskonferenz auf wo diese in die
                 Abstimmung einfließen.
                 In der Grundschule werden die Bewertungen der Wahlpflicht- und Wahlfächer in der
                 Bewertungskonferenz bekannt gegeben und fließen in das Abstimmungsergebnis ein.
                 Die negativen Fachbewertungen müssen im Protokoll ausreichend begründet werden. Die
                 Begründungen müssen von den Lehrpersonen vorbereitet sein
                 Die Nichtversetzung eines Schülers/einer Schülerin muss vom Klassenrat stichhaltig und
                 sorgfältigst begründet werden.
                 Alle Mitglieder des Klassenrates sind verpflichtet, das Amtsgeheimnis zu respektieren.
   80   81   82   83   84   85   86   87   88   89   90